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StGB § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

StGB § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

[ Auszug: (1) Wer als Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes im geschäftlichen Verkehr einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistun ... ]